Rechtsprechung
   VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29776
VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04 (https://dejure.org/2006,29776)
VK Bund, Entscheidung vom 28.02.2006 - VK 2-154/04 (https://dejure.org/2006,29776)
VK Bund, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - VK 2-154/04 (https://dejure.org/2006,29776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,29776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung "Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB)"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04

    Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).

    Zwar trifft es zu, dass § 7 Nr. 6 VOL/A eine abstrakte und obligatorisch zu beachtende Ausschlussregelung darstellt, deren Rechtsfolge unabhängig davon, ob sich die dem Normzweck zugrunde liegende Gefahr im konkreten Vergabewettbewerb realisiert hat, allein daran anknüpft, ob es sich bei einem Bieter um eine ausdrücklich genannte bzw. um eine ähnliche, vergleichbaren sozialpolitischen Zielen dienende Einrichtung handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03).

    Als Ausnahmevorschrift ist § 7 Nr. 6 VOL/A jedoch einschränkend auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04).

    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

    In Anbetracht der vorstehend geschilderten Mitglieder- und Organisationsstruktur handelt es sich bei Kreishandwerkerschaften ebenso wie bei Handwerkskammern (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04) vielmehr um Organisationen der Selbstverwaltung der privaten Wirtschaft, die sich im Wesentlichen durch die Beiträge ihrer (privaten) Mitglieder finanzieren.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Insoweit genügt jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04).

    Ein solches vom Antragsteller konkret zu begründendes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen die Vergabestelle besteht und der Antrag somit der Vorbereitung eines entsprechenden Schadensersatzprozesses dient (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23. November 2005, 45-06/04).

    Auch die Wiederholungsgefahr kann ein Feststellungsinteresse begründen, sofern der Antragsteller sich auf Rechtsverletzungen beruft, die ihrer Art nach eine gleichartige Wiederholung besorgen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04).

    Dieser besteht u.a. darin, dass der Antragsteller nicht um die Früchte seiner bisherigen Verfahrensführung gebracht werden soll, wenn sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Insoweit genügt jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04).

    Ein solches vom Antragsteller konkret zu begründendes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen die Vergabestelle besteht und der Antrag somit der Vorbereitung eines entsprechenden Schadensersatzprozesses dient (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23. November 2005, 45-06/04).

    Auch die Wiederholungsgefahr kann ein Feststellungsinteresse begründen, sofern der Antragsteller sich auf Rechtsverletzungen beruft, die ihrer Art nach eine gleichartige Wiederholung besorgen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04).

    Dieser besteht u.a. darin, dass der Antragsteller nicht um die Früchte seiner bisherigen Verfahrensführung gebracht werden soll, wenn sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005, Verg 70/04).

  • VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

    Bestehen aber im Zeitpunkt der Angebotserstellung derartige Unsicherheiten über die Möglichkeit, theoretisch gegebene steuerliche Vorteile auch tatsächlich realisieren zu können, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese die Preiskalkulation maßgeblich beeinflussen und somit zu einer Verdrängung gewerblicher Konkurrenten im Preiswettbewerb führen (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04).

    Wenn aber schon eine durch Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Befugnis zur Erhebung von Pflichtbeiträgen gekennzeichnete Handwerkskammer insoweit nicht als Gewährträger angesehen wird, muss dies für eine Kreishandwerkerschaft, die sich aus Vereinigungen zusammensetzt, denen lediglich freiwillige Mitglieder angehören, erst recht gelten (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04).

  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Am 28. Mai 2004 machte die Ag aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt.

    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).

    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).

    In Anbetracht der vorstehend geschilderten Mitglieder- und Organisationsstruktur handelt es sich bei Kreishandwerkerschaften ebenso wie bei Handwerkskammern (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04) vielmehr um Organisationen der Selbstverwaltung der privaten Wirtschaft, die sich im Wesentlichen durch die Beiträge ihrer (privaten) Mitglieder finanzieren.

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Zwar trifft es zu, dass § 7 Nr. 6 VOL/A eine abstrakte und obligatorisch zu beachtende Ausschlussregelung darstellt, deren Rechtsfolge unabhängig davon, ob sich die dem Normzweck zugrunde liegende Gefahr im konkreten Vergabewettbewerb realisiert hat, allein daran anknüpft, ob es sich bei einem Bieter um eine ausdrücklich genannte bzw. um eine ähnliche, vergleichbaren sozialpolitischen Zielen dienende Einrichtung handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03).

    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).
  • VK Bund, 24.08.2004 - VK 2-115/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).
  • VK Bund, 07.07.2004 - VK 3-68/04

    Vergabe von Maßnahmen zur reha-spezifischen Berufsausbildung in einer

    Auszug aus VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).
  • VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-129/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des

    Dass die Bg keine öffentliche Aus- und Fortbildungsstätte im Sinne dieser Vorschrift sei, habe die Vergabekammer des Bundes bereits in ihrem Beschluss vom 28. Februar 2006 (VK 2- 154/04) festgestellt.

    Entsprechend diesem Regelungszweck erfasst § 7 Nr. 6 VOL/A ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Hand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04; Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

    Wenn aber schon eine durch Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Befugnis zur Erhebung von Pflichtbeiträgen gekennzeichnete Handwerkskammer nicht den Vorteil staatlicher bzw. kommunaler Gewährträgerschaft genießt, muss dies für eine Kreishandwerkerschaft, die sich aus Vereinigungen zusammensetzt, denen lediglich freiwillige Mitglieder angehören, erst recht gelten (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

    Ebenso wenig stellt es eine öffentliche Bezuschussung dar, wenn die Bg für die Abnahme von Prüfungen Gebühren erhebt - die sie sogar an die Innungen weiterleitet - oder gemäß § 29 Abs. 4 KH-Satzung für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen wie etwa die Geschäftsführung für ihre Mitglieder Entgelte fordert (VK Bund, Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

    Bestehen aber im Zeitpunkt der Angebotserstellung derartige Unsicherheiten über die Möglichkeit, theoretisch gegebene steuerliche Vorteile auch tatsächlich realisieren zu können, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese die Preiskalkulation maßgeblich beeinflussen und somit zu einer Verdrängung gewerblicher Konkurrenten im Preiswettbewerb führen (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3 - 50/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, U. vom 20.01.1989 ­ 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, B. v. 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, B. v. 23.11.2004 - 45-06/04; B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06

    Kein Ausschluss einer Berufsbildungseinrichtung einer Kreishandwerkerschaft vom

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Februar 2006 (VK 2 - 154/04) wird zurückgewiesen.
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht